Kostenübernahme für Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie


Gesetzlich Versicherte:
Über die elektronische Gesundheitskarte können die probatorischen Sitzungen und die psychotherapeutische Behandlung direkt mit der Krankenkasse abgerechnet werden.

Privat Versicherte:
Bitte informieren Sie sich über Ihre individuellen Tarifbedingungen vor Beginn der Therapie. Die Kostenübernahme von Psychotherapie ist uneinheitlich geregelt. Die Gebühren berechnen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).

SelbstzahlerInnen:
Es kann wichtige Gründe geben, die Kosten der Psychotherapie selbst zu übernehmen. Sie müssen dann keine Formalitäten erledigen und es werden keine Informationen über die Psychotherapie an die Krankenkasse weitergegeben.  Die Gebühren berechnen sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP, siehe www.gesetze-im-internet.de/gop/).